Weitere Entscheidung unten: BFH, 04.07.2001

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   BFH, 04.07.2001 - VI R 78/94, VI R 60/95   

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BFH, 04.07.2001 - VI R 78/94, VI R 60/95 (https://dejure.org/2001,9743)
BFH, Entscheidung vom 04.07.2001 - VI R 78/94, VI R 60/95 (https://dejure.org/2001,9743)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 2001 - VI R 78/94, VI R 60/95 (https://dejure.org/2001,9743)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Treueprämien - Gießerei - Steuerpflichtiger Lohn - Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts - Verfahrensmängel - Steuernachforderungen - Rechtsvorschriften der DDR - Pauschalierung der Lohnsteuer

  • Judicialis

    DRiG § 45; ; AEBestV DDR § ... 1; ; AEBestV DDR § 2; ; AEBestV DDR § 3; ; AEBestV DDR § 20 Abs. 4; ; FGO § 116; ; FGO § 27 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 1 a.F.; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 2 a.F.; ; EStG § 42d; ; EStG § 34 Abs. 3; ; EStG § 59 Abs. 3 Satz 2; ; EStG § 59 Abs. 3 a.F.; ; EStG § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 104.73

    Terminkollision bei ehrenamtlichem Verwaltungsrichter, der kommunaler Wahlbeamter

    Auszug aus BFH, 04.07.2001 - VI R 78/94
    Vielmehr darf das Gericht bei den auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richtern (vgl. § 45 des Deutschen Richtergesetzes --DRiG--) grundsätzlich davon ausgehen und sich ohne weitere Ermittlungen darauf verlassen, dass sie sich ihrer richterlichen Pflicht nicht ohne triftigen Grund entziehen, sondern nach pflichtgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis gelangt sind, verhindert zu sein (vgl. z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 12. Dezember 1973 VI C 104.73, BVerwGE 44, 215; BFH-Urteil vom 17. Januar 1989 VII R 187/85, BFH/NV 1989, 532, und BFH-Beschluss vom 18. Juni 1996 IV R 66/95, BFH/NV 1996, 840).
  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 473/92

    Anspruch auf vollständige Auszahlung einer Treuezulage - Abrechnung von Steuern

    Auszug aus BFH, 04.07.2001 - VI R 78/94
    Das vom FG herangezogene Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 10. November 1993 4 AZR 473/92 (Der Betrieb --DB-- 1993, 2385) stütze die Entscheidung des FG nicht.
  • BFH, 18.06.1996 - IV R 66/95

    Verfahrensmangel bei Ladung eines ehrenamtlichen Richters aus einer Hilfsliste

    Auszug aus BFH, 04.07.2001 - VI R 78/94
    Vielmehr darf das Gericht bei den auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richtern (vgl. § 45 des Deutschen Richtergesetzes --DRiG--) grundsätzlich davon ausgehen und sich ohne weitere Ermittlungen darauf verlassen, dass sie sich ihrer richterlichen Pflicht nicht ohne triftigen Grund entziehen, sondern nach pflichtgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis gelangt sind, verhindert zu sein (vgl. z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 12. Dezember 1973 VI C 104.73, BVerwGE 44, 215; BFH-Urteil vom 17. Januar 1989 VII R 187/85, BFH/NV 1989, 532, und BFH-Beschluss vom 18. Juni 1996 IV R 66/95, BFH/NV 1996, 840).
  • BFH, 17.01.1989 - VII R 187/85

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Ordnungsgemäße Durchführung der

    Auszug aus BFH, 04.07.2001 - VI R 78/94
    Vielmehr darf das Gericht bei den auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richtern (vgl. § 45 des Deutschen Richtergesetzes --DRiG--) grundsätzlich davon ausgehen und sich ohne weitere Ermittlungen darauf verlassen, dass sie sich ihrer richterlichen Pflicht nicht ohne triftigen Grund entziehen, sondern nach pflichtgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis gelangt sind, verhindert zu sein (vgl. z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 12. Dezember 1973 VI C 104.73, BVerwGE 44, 215; BFH-Urteil vom 17. Januar 1989 VII R 187/85, BFH/NV 1989, 532, und BFH-Beschluss vom 18. Juni 1996 IV R 66/95, BFH/NV 1996, 840).
  • FG Brandenburg, 26.06.1996 - 2 K 1162/94

    Haftung des Arbeitgebers für nicht abgeführte Lohnsteuer; Lohnsteuer für nach der

    Auszug aus BFH, 04.07.2001 - VI R 78/94
    Vielmehr bestimmte die AEBestV DDR in § 20 Abs. 4 lediglich eine Haftung des Arbeitgebers (vgl. FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 26. Juni 1996 2 K 1162/94 H (L), Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 78).
  • BFH, 04.07.2001 - VI R 60/95

    Treueprämien - Gießerei - Steuerpflichtiger Lohn - Vorschriftswidrige Besetzung

    VI R 78/94 VI R 60/95.

    Gegen das Urteil des FG hat die Klägerin Verfahrensrevision (VI R 78/94) und Nichtzulassungsbeschwerde sowie --nach deren Stattgabe durch den Bundesfinanzhof (BFH)-- eine weitere Revision (VI R 60/95) eingelegt.

    Im Streitfall hat die Klägerin sowohl eine zulassungsfreie Verfahrensrevision nach Maßgabe des bis zum Jahr 2001 geltenden § 116 der Finanzgerichtsordnung (FGO) eingelegt (Revisionsverfahren VI R 78/94) als auch --nach Zulassung durch den Senat-- eine auf Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision (Revisionsverfahren VI R 60/95).

  • BFH, 22.12.2004 - II B 166/03

    Besetzung des Gerichts; ehrenamtlicher Richter

    Vielmehr darf es bei den auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richtern (vgl. § 45 des Deutschen Richtergesetzes) grundsätzlich davon ausgehen und sich ohne weitere Ermittlungen darauf verlassen, dass sie sich ihrer richterlichen Pflicht nicht ohne triftigen Grund entziehen, sondern nach pflichtgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis gelangt sind, verhindert zu sein (BFH-Beschluss in BFHE 194, 346, BStBl II 2001, 651; BFH-Urteil vom 4. Juli 2001 VI R 78/94 u.a., BFH/NV 2002, 165).

    Bei einer erst kurz vor Sitzungsbeginn bekannt gewordenen unvorhergesehenen Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters ist es zulässig, in der Reihenfolge der Hilfsliste denjenigen ehrenamtlichen Richter als Vertreter heranzuziehen, der an der Sitzung teilnehmen kann und als Erster telefonisch erreichbar ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 165).

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Rechtsprechung
   BFH, 04.07.2001 - VI R 60/95   

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https://dejure.org/2001,22319
BFH, 04.07.2001 - VI R 60/95 (https://dejure.org/2001,22319)
BFH, Entscheidung vom 04.07.2001 - VI R 60/95 (https://dejure.org/2001,22319)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 2001 - VI R 60/95 (https://dejure.org/2001,22319)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Treueprämien - Gießerei - Steuerpflichtiger Lohn - Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts - Verfahrensmängel - Steuernachforderungen - Rechtsvorschriften der DDR - Pauschalierung der Lohnsteuer

  • Judicialis

    DRiG § 45; ; AEBestV DDR § ... 1; ; AEBestV DDR § 2; ; AEBestV DDR § 3; ; AEBestV DDR § 20 Abs. 4; ; FGO § 116; ; FGO § 27 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 1 a.F.; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 2 a.F.; ; EStG § 42d; ; EStG § 34 Abs. 3; ; EStG § 59 Abs. 3 Satz 2; ; EStG § 59 Abs. 3 a.F.; ; EStG § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 40 Abs 3, A StVO § 1, A StVO § 3, FGO § 116 Abs 1 Nr 1, FGO § 119 Nr 1
    Arbeitslohn; Beitrittsgebiet; Lohnzuschlag; Treueprämie; Verfahrensmangel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.07.2001 - VI R 78/94

    Treueprämien - Gießerei - Steuerpflichtiger Lohn - Vorschriftswidrige Besetzung

    Auszug aus BFH, 04.07.2001 - VI R 60/95
    VI R 78/94 VI R 60/95.

    Gegen das Urteil des FG hat die Klägerin Verfahrensrevision (VI R 78/94) und Nichtzulassungsbeschwerde sowie --nach deren Stattgabe durch den Bundesfinanzhof (BFH)-- eine weitere Revision (VI R 60/95) eingelegt.

    Im Streitfall hat die Klägerin sowohl eine zulassungsfreie Verfahrensrevision nach Maßgabe des bis zum Jahr 2001 geltenden § 116 der Finanzgerichtsordnung (FGO) eingelegt (Revisionsverfahren VI R 78/94) als auch --nach Zulassung durch den Senat-- eine auf Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision (Revisionsverfahren VI R 60/95).

  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 104.73

    Terminkollision bei ehrenamtlichem Verwaltungsrichter, der kommunaler Wahlbeamter

    Auszug aus BFH, 04.07.2001 - VI R 60/95
    Vielmehr darf das Gericht bei den auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richtern (vgl. § 45 des Deutschen Richtergesetzes --DRiG--) grundsätzlich davon ausgehen und sich ohne weitere Ermittlungen darauf verlassen, dass sie sich ihrer richterlichen Pflicht nicht ohne triftigen Grund entziehen, sondern nach pflichtgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis gelangt sind, verhindert zu sein (vgl. z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 12. Dezember 1973 VI C 104.73, BVerwGE 44, 215; BFH-Urteil vom 17. Januar 1989 VII R 187/85, BFH/NV 1989, 532, und BFH-Beschluss vom 18. Juni 1996 IV R 66/95, BFH/NV 1996, 840).
  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 473/92

    Anspruch auf vollständige Auszahlung einer Treuezulage - Abrechnung von Steuern

    Auszug aus BFH, 04.07.2001 - VI R 60/95
    Das vom FG herangezogene Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 10. November 1993 4 AZR 473/92 (Der Betrieb --DB-- 1993, 2385) stütze die Entscheidung des FG nicht.
  • BFH, 18.06.1996 - IV R 66/95

    Verfahrensmangel bei Ladung eines ehrenamtlichen Richters aus einer Hilfsliste

    Auszug aus BFH, 04.07.2001 - VI R 60/95
    Vielmehr darf das Gericht bei den auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richtern (vgl. § 45 des Deutschen Richtergesetzes --DRiG--) grundsätzlich davon ausgehen und sich ohne weitere Ermittlungen darauf verlassen, dass sie sich ihrer richterlichen Pflicht nicht ohne triftigen Grund entziehen, sondern nach pflichtgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis gelangt sind, verhindert zu sein (vgl. z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 12. Dezember 1973 VI C 104.73, BVerwGE 44, 215; BFH-Urteil vom 17. Januar 1989 VII R 187/85, BFH/NV 1989, 532, und BFH-Beschluss vom 18. Juni 1996 IV R 66/95, BFH/NV 1996, 840).
  • BFH, 17.01.1989 - VII R 187/85

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Ordnungsgemäße Durchführung der

    Auszug aus BFH, 04.07.2001 - VI R 60/95
    Vielmehr darf das Gericht bei den auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richtern (vgl. § 45 des Deutschen Richtergesetzes --DRiG--) grundsätzlich davon ausgehen und sich ohne weitere Ermittlungen darauf verlassen, dass sie sich ihrer richterlichen Pflicht nicht ohne triftigen Grund entziehen, sondern nach pflichtgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis gelangt sind, verhindert zu sein (vgl. z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 12. Dezember 1973 VI C 104.73, BVerwGE 44, 215; BFH-Urteil vom 17. Januar 1989 VII R 187/85, BFH/NV 1989, 532, und BFH-Beschluss vom 18. Juni 1996 IV R 66/95, BFH/NV 1996, 840).
  • FG Brandenburg, 26.06.1996 - 2 K 1162/94

    Haftung des Arbeitgebers für nicht abgeführte Lohnsteuer; Lohnsteuer für nach der

    Auszug aus BFH, 04.07.2001 - VI R 60/95
    Vielmehr bestimmte die AEBestV DDR in § 20 Abs. 4 lediglich eine Haftung des Arbeitgebers (vgl. FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 26. Juni 1996 2 K 1162/94 H (L), Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 78).
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